Hallo Ninni,
ich beziehe mich auf § 34 MBO (Treppen):
"(1) Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss ... müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe)."
Hier ist eindeutig von Geschoss die Rede.
Dies wird auch deutlich, wenn Sie die Schutzziele und Ausnahmen im § 35 betrachten, auch hier ist immer von Geschossen die Rede.
Auch im § 36 finden Sie entsprechende Hinweise:
"(2) ... den Fluren ist eine Folge von WENIGER als drei Stufen unzulässig."
D.h. in notwendigen Fluren sind durchaus Stufen erlaubt, ohne gleich eine Treppe sein zu müssen.
Der Vollständigkeit halber noch ein Auszug aus den Erläuterungen zu § 35:
"Absatz 1 Satz 1 enthält neu das Schutzziel der Forderung: Sicherstellung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie ... Soweit die durch andere als notwendige Treppen entstehenden Deckenöffnungen unzulässig sind ... "
Gruß
C. Lammer