Hallo Herr Vonhof,
danke für die Antwort, stehe aber im Moment völlig auf dem Schlauch.
"Warum soll die Industriebaurichtlinie etwas regeln, was dort verboten ist?"
>>> Bezug auf Hochregallager im Industriebau, oder ausschmelzbare Flächen?
Die VDI 3564 gilt nicht "für Hochregallagerbereiche mit 50 - 400 m2 Fläche", also dann wieder zurück zur Industriebaurichtlinie.
Hier habe ich mehr als 200m2 Hallenfläche (ohne Ebenen, ohne Sprinkler) >>> Entrauchung erforderlich - erforderliche Fläche eigentlich über bestehende Oberlichter abgedeckt
Fazit:
1 Rauchabzugsanlage mit 1,5m2 in das Dach des Hochregallagers (5.7.1.1), weil Öffnung zur Rauchableitung in Dach und Wand mit 1/2% nur bei Grundfläche < 1600 m2 ?! Auslösung von Hand + Automatisch.
Sorry, bin immer noch nicht dabei.
Entrauchung des Hochregallagers weil höchster Punkt ja, aber Ausführung und Größe?