@ Herr Bärschmann:
Mit der Versicherung hab ich telefoniert, weil ich wissen wollte, ob meine Bedenken dort grundsätzlich auch so gesehen werden. Die haben sich fast gekringelt vor Lachen: ich soll schauen, dass die Personen rauskommen und gut. Bei so einer kleinen Lagerhalle mit Regalen bis zum Dach führt jeder Brand, der nicht sofort gelöscht wird, fast zwangsläufig zum Totalschaden. Und das ist bei einer so kleinen Halle hinnehmbar und normal (?).
@ Herr Schächer:
Das ist auch mein Lösungsansatz, der jetzt auch so ausgeführt wird. Ein Zugang über die Regaltreppe, und auf jeder "Höhe" ein Zugang in den anderen Brandabschnitt (dreigeschossige Verwaltung).
Das ist aber bedeutend mehr als die Industriebaurichtlinie bzw. die Erläuterungen fordern. Da steht nämlich ausdrücklich, dass Regale nicht genehmigungspflichtige Einrichtungen sind und keine Rettungswege benötigen. Die Ausnahmen (Erschließung anderer Räume oder Teil des Tragwerks wurden weiter oben schon erläutert.)
Und damit komme ich an die Grenze mit dem verantwortungsbewussten Handeln.
Ich soll meinem Bauherrn Maßnahmen und Kosten auf`s Auge drücken, von denen der Gesetzgeber meint, dass sie nicht erforderlich sind. Im Zweifelsfall bezahl ich die dann hinterher selber.
Es ist ja nicht so, dass zu den Regalen gar nichts in der Richtlinie steht. Es steht was drin, und das ist das gesetzlich geforderte Mindestmaß. Mit Einhalten der Richtlinie sind definitionsgemäß alle Schutzziele gleichwertig erfüllt.
Deregulieren ist gut und recht, da bin ich bei Ihnen. Dazu müssen aber die Zusammenhänge verständlich sein, dann kann ich als Planer meine Anforderungen selbst auf den Einzelfall abstimmen.
Und genau das ist für mich hier eben nicht gegeben.
"F0" Einbauten ...
- dürfen nicht übereinanderliegen UND
- sind in Ihrer Größe beschränkt UND
- müssen von einem sicheren Standort (?) gelöscht werden können UND
- müssen Rettungswege haben.
Begehbare Regale sind größer und höher, liegen übereinander, haben keine Rettungswege, und wenn`s brennt, haben wir eben einen Totoalschaden.
Genau so steht es in der Richtlinie! Bis auf den Totalschaden ;-)
Das ist für mich weder nachvollziehbar noch konsequent.
Auch die Hoffnung, dass die Betreiber diese baurechtliche Lücke über die Anwendung der TRGS 800 selbst schließen sollen, wird sich wohl kaum flächendeckend erfüllen.
Gruß,
J. Grath