Hallo zusammen,
da hat Hessen - wie an anderer Stelle in der Bauordnung auch - mal wieder den Alleingang geprobt und es geschafft, nicht nur Verwirrung zu stiften, sondern das Bauen zu erschweren. Warum bekommt man - in Hessen - nur für den Holzbau Erleichterungen?
Bezüglich der Gebäudeabschlusswände in GK 3 ist die MBO sehr eindeutig und wird der geringen Gebäudegröße gerecht:
Auszug:
für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 hochfeuerhemmende Wände,
für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 Gebäudeabschlusswände, die
jeweils von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden
und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende
Bauteile, und von außen nach innen die Feuerwiderstandsfähigkeit
feuerbeständiger Bauteile haben.
Warum muss jede Bundesland sein eigenes Süppchen kochen?! Eine solche Formulierung muss man doch nicht ändern!