Na, wie gesagt, von mir aus kann es auch eine 13er-WG sein, wenn denn die Rahmenbedingungen stimmen.
Die OBB sagt (IMS IIB4-4101-030-13): "Wohnen ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Häuslichkeit, die durch die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises bestimmt ist."
Und: "Ein Wohnheim ist dadurch gekennzeichnet, dass die sich dort aufhaltenden Personen zentrale Einrichtungen (z.B. Toiletten, Duschen) gemeinsam nutzen."
Sicherlich nutzt eine WG zentrale Einrichtungen, wobei jedem Bewohner (in Grenzen, wie im Wohnheim auch) eine Eigengestaltung der Haushaltsführung möglich ist. Deshalb ist bei der Abgrenzung Wohnung-Wohnheim auf den "häuslichen Wirkungskreis" abzustellen.
Für mich ist die Eigengestaltung des häuslichen Wirkungskreises nur dann gegeben, wenn die WG-Mitglieder sich ihre Leute selber aussuchen können. Dann ist das eine Wohnung. Entscheidet aber ein (fremder) Vermieter darüber, wer in welches Zimmer einziehen darf, dann hat das mit Eigengestaltung der Häuslichkeit nichts zu tun und es ist ein Wohnheim.
Deshalb geht es aber u.a. schon darum, wer Vermieter und wer Mieter ist. Und: Nein, für mich gibt es zwischen Wohnung und Wohnheim nichts dazwischen.
Vielleicht habe ich das jetzt ein bisschen deutlicher herausgearbeitet.
Gruß
Alexander Vonhof