Hallo Herr Cordier,
mir sind solche Systeme(!) nicht bekannt und ich kenne hierfür auch keine Zulassungsgrundlage; die Gründe hat Kollege Schächer schon ausgeführt.
Man muss also zwischen der Verglasung und der Türe eine "Trennung" schaffen, zu Beispiel durch eine (beplankte) Stütze, an der auf der einen Seite die Verglasung und auf der anderen Seite die RS-Türe angeschlossen wird.
Ob das Ergebnis in der Praxis (Brand) wirklich anders ist, steht, je nach Pfostengröße, auf einem anderen Blatt.
Damit wir uns richtig verstehen, wir reden hier von einem Verglasungssystem, wie zum Beispiel einer Pfosten-Riegel-Konstruktion.
Sind einzelne Fenster in einer Trockenbauwand, Massivwand etc. eingebaut, kann ich dort auch eine RS-Türe einbauen.
Gruß
C. Lammer