Wie schon ausgeführt, sind heute gängige System am Markt, die alle Anforderungen erfüllen.
Wer einmal durch die Fußgängerzone geht oder Einkaufen war; wo ist denn die zweite Türe?
Das Arbeitsstättenrecht ist eindeutig, solange sich noch Personen im Gebäude aufhalten, dürfen die Fluchtwege nicht abgeschlossen werden. Das hat nichts mit Schiebetüren zu tun, sondern gilt für alle Türen.
Wenn ein "Tuppes" (Rheinischer Fachbegriff) die Tür widerrechtlich abschließt, was nützt dann die zweite? Die kann er genauso gut abschließen!
Wir können nicht alle organisatorischen Unzulänglichkeiten technisch lösen.
P.S.: Es gibt auch Lösungen ohne Bodenschloss und man bekommt trotzdem RC2 hin!
Gruß
C. Lammer