Hallo Franke,
gemeint ist die Gesamtfläche einschließlich allen Flächen (wie die Musterbauordnung klarstellt):
Notwendige Flure sind nicht erforderlich [...] innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m?.
In der BayBO steht zwar noch (!) der Begriff "Nutzfläche" und ist damit letztlich relevant. Aber Flure innerhalb der NE sind keine Verkehrsflächen, sondern sind den Nutzflächen zuzuordnen, da sie als Bewegungsflächen innerhalb von Räumen gelten müssen (vgl. DIN 277).
Ansonsten wäre der nicht notwendige Flur, der bei einer 400 m?-NE beliebig angeordnet werden oder ganz entfallen kann, in seine Lage und Anordnung bauordnungsrechtlich festzulegen, wodurch aus ihm wieder ein notwendiger Flur würde, egal ob 400 m?-Einheit oder nicht. Schließlich ändern sich mit der Anordnung oder Nicht-Anordnung eines (notwendigen) Flures beispielsweise auch die Anforderungen an die Türen zum Treppenraum und ggf. das gesamte Rettungswegekonzept.
Ansonsten waren Treppenräume nie Bestandteil der 400m?-NE, weil dort ja eine brandschutztechnische Trennung erfolgen muss.
Und ob Sie jetzt die WC´s einrechnen oder nicht dürfte bei den kleinen Räumchen, die generell als brandlastarm oder gar -frei angesehen werden, relativ "egal" sein. Vorsichtshalber würde ich aber im Brandschutznachweis immer noch begründen, warum die 400 m? Gesamtfläche überschritten werden.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof