@Herrn Lammer:
Herr Zeitter hat beschrieben, dass das Funktionserhaltskabel auf dem Roh-Boden unterhab eines Doppelbodens befestigt wird.
Problem an dieser Stelle ist, dass der DoBo nur für 30 Min. ausgelegt ist, ansonsten würde sich die Frage nach Verlegesystem und ggf. Funktionserhalt gar nicht stellen.
Sie haben natürlich recht, dass i.d.R. Funktionserhaltleitungen an oberster Stelle geführt werden müssen. Was aber wenn genau das nicht möglich ist?
Dürfen Sie nach Verwendbarkeitsnachweis nicht auf dem Rohboden verlegen wenn Sie an dr Decke verlegen dürfen?
Ist die Verlegung am Boden dann eine wesentliche Abweichung zum Verwendbarkeitsnachweis? Das kann allerdings nur der Inhaber des Verwendbarkeitnachweises beantworten.
Das Verlegesystem StaPa-Rohr (schwarz lackiert) oder sogar Kunststoffrohr (als reiner zusätzlicher Kabelschutz mit Schellen gem. Verwendbarkeitsnachweis) ist in vielen Verwendbarkeitsnachweisen als zugel. Verlegesysteme zusammen mit den Kabeln geprüft und somit Bestandteil der Funktionserhalt-Kabelanlage.
Wenn nun die Verlegung am Rohboden gem. Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt werden kann stellt sich die Frage nach der LAR doch.
Denn in diesem Fall müssen Wechselwirkungen ausgeschlossen werden, heißt wenn der DoBo nach 30 Min nicht mehr standhält muss die Beschädigung der Funktionserhaltleitung ausgeschlossen werden (vgl. MLAR 5.1.1 Satz 2 "...Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung...gewährleistet bleiben).
Schutzielortientier kann das ein StaPa-Rohr u.U. sicherstellen oder auch nicht - je nach Detail des DoBo, der konkreten Verlegebedingung usw.
Nichts anders habe ich oben verkürzt versucht wiederzugeben.
Mfg D. Krell