Hallo Forum,
Vor aufgehenden Fassaden sind die Decken niedrigerer Gebäudeteile brandschutztechnisch zu ertüchtigen (5 m F 30/F 90). Die Anforderungen betrifft dann auch evtl. Bodenabläufe in dieser Zone.
Bislang kannte ich hier zugelassene Brandschutzgullys mit ABZ.
Von einigen Herstellern höre ich nun die Aussage, dass dieser nicht erforderlich ist, sondern lediglich das anschließende nichtbrennbare Abwasserrohr entsprechend (M-)LAR in der Decke zu schotten wäre.
Aus meiner (derzeitigen) Sicht ist die LAR aber hier nicht anzuwenden, da sie immer von geschlossenen Rohrsystemen ausgeht, d. h. das Rohr bleibt auf der feuerabgewandten Seite erhalten und verhindert so einen Durchgang von Feuer und Rauch. Mit dem Gully ist die Rohrleitung aber einseitig offen, so dass Feuer und Rauch übertragen werden können.
Eine ähnlich Diskussion gibt es ja seit längerer Zeit mit den Mischinstallationen, wo genau dieses Phänomen eine ganze Reihe von Verschärfungen erforderlich machte.
Meine Frage also: Kann man Bodenabläufe nach (M-)LAR berurteilen?
Gruß
S. Huber