Wehrte Kollegen,
bevor ich mit meiner Frage starte, einige Information zu meiner Person: Freier Architekt, Nachweisberechtigter für vorb. Brandschutz GK4 und komme aus dem Hessenland.
Zur Frage:
Die Hessische Bauordnung sieht z.B. für Wände von notwendigen Treppenräumen F60-A+M vor.
In der Regel wird die zusätzliche mechanische Beanspruchung (M, z.B. bei Brandwänden, ja nicht gesondert nachgewiesen, sondern auf Bauweisen der 4102-4 zurückgegriffen, ggf. gemäß abP. Wenn man das tut erhält man ohnehin ein Feuerwiderstand von F90, da für alle Brandwände dieser Wert einzuhalten ist.
Wie also vorgehen? Eben F90-A+M bauen? Gibt es überhaupt F60-A+M Wände?
Oder habe ich mich da in etwas verrannt?
Danke und Grüße ans Forum