Auf europäischer Ebene wurde eine technische Regel aufgestellt die auch in Deutschland eingeführt wurde.
DIN CEN/TS 81-76:2011-10; DIN SPEC 69281-76:2011-10
(zu finden im Beuth Verlag mit Suchwort 81-76)
Aus meiner Sicht kann sie aber nicht als "anerkannte" Regel der Technik angesehen werden, da ich mehrere Diskussionen kenne, die mit der Regel nicht einverstanden sind. Siehe hierzu auch
http://www.agbf.de/pdf/Protokollauszug_Evakuierungsaufzuege%2003_2012.pdf
Ich hatte mich mit jemanden Unterhalten, der sich sehr intensiv mit Feuerwehraufzügen auskennt und sich auch mit Evakuierungsaufzügen beschäftigt hat.
Bei der Verwendung von im Bestand vorhandenen Aufzügen gibt es eine ganze Menge zu beachten. Hierzu nur mal ein paar Stichpunkte die erhalten hatte:
- Leistungsfähigkeit einer Ersatzstromversorgung (Hoher Anfahrstrom)
- Gefahr eines Kurzschlusses durch eindringendes Löschwasser in den Fahrschacht mit plötzlichem Stillstand (z. B. durch einen Schlauchplatzer wenn eine Angriffsleitung am Evakuierungsaufzug vorbei verlegt wird)
- geeignete Evakuierungsvorrichtungen zur Befreiung aus dem Aufzug wen sich dieser nicht mehr weiter fahren lässt und Personen im Rahmen einer Evakuierungsfahrt festsitzen.
Das ist nur ein kleiner Auszug.
Bei einem Aufzug, wie Herr Schächer ihn beschrieben hat, sind die meisten Punkte wohl erledigt.
Wenn also eine Möglichkeit zum Anbauen besteht, Abstand zum Gebäude, Zugang über freien Luftstrom etc.) dürfte es wohl kein großes Problem sein.
MfG
Wolfgang Cordier