Hallo edika, Ihr Vertrauen ehrt Sie, aber ohne unserem „geistigen Gastgeber“ nahe treten zu wollen, nicht alles was geschrieben steht muss auch richtig sein.
Nicht einmal die MBO überzeugt mich in ihrer Forderung: “ Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.“ Sie ist z. B. sinnlos bei erdgeschossigen Nutzungseinheiten mit einem Ausgang ins Freie, der von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes in höchstens 35 m Entfernung erreichbar ist. Würde der Ausgang in einem Obergeschoss in einen Sicherheitstreppenraum führen, wäre alles gut.
Ich habe mir deshalb von der Obersten Bauaufsicht bestätigen lassen, dass bei einem direkten Ausgang ins Freie (EG), kein Abweichungsantrag notwendig ist.
m. f. G.
U. Drechsler