Nach Art 30 BayBO (2) brauche ich(u.U)keine harte Bedachung, wenn ich 12 m von der eigenen Grundstücksgrenze entfernt bin.
Nun ist meiner Meinung nach die Grundstücksgrenze, wenn ich weniger als 12 m entfernt bin, auszuweiten auf die öffentliche Verkehrsfläche (Straßenmitte) (Art 6 (2)BayBO.
Richtig?