@Snooze
Die Frage ist m. E. nicht ob, sondern ob es sinnvoll ist, die IndBauRL anzuwenden.
Die IndBauRL stellt per se eine (Sammlung von) Abweichung von der Bauordnung dar. Zwar kann man auch von der IndBauRL abweichen, wenn aber die Zahl der Abweichungen hoch ist, ist die Frage, ob man nicht gleich besser von der BauO abweicht.
Im ungeregelten Sonderbau ist es m. E. sogar noch einfacher, ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept zu verwirklichen.
Da es bei solchen Anlagen auch welche gibt, aus denen sich auch anlagentechnische Gefahren ergeben können, muss zum Beispiel eine Verlängerung der Rettungswege gut überlegt werden. Bei einigen Wärmeträgerölen zum Beispiel würde ich eher zu einer Verkürzung tendieren.
Gruß
C. Lammer