Die Gebäudeklasse hat nichts mit der Art der Trennwand zu tun.
Entweder es handelt sich um zwei Gebäude auf zwei Grundstücken, dann ist eine Ausführung nach Art. 28 BayBO angezeigt.
Oder es handelt sich um ein (oder auch zwei) Gebäude auf einem Grundstück, dann muss die Ausführung gemäß Art. 27 BayBO erfolgen.
Gruß
C. Lammer