Best. Stahl(lager)halle F0, 30 x 20 m, 6,20 m Firsthöhe, flaches Satteldach, GKL 3, wird beidseits erweitert und zukünftig als Schreinerei / Bankraum genutzt,in die Stahlhalle ist ein 6m breiter allseits massiver erdgeschossiger Büroriegel (fb) eingeschoben
rechte Seite: Nutzung Lager – Erweiterung um 18 m in Hallenbreite
linke Seite: Ausstellungsraum – Erweiterung um 6 m / 6,5m breit
Brandwände sind nicht vorhanden und vom Planer nicht berücksichtigt,
Gesamtlänge Halle + Erweiterung beträgt somit 48m, einschließlich Ausstellung 54 m
>>> bei einer gesamten Hallengröße ca. 1000m2 und feuerbeständigem Büroriegel über Abweichung machbar
Fluchtwege aus allen Teilbereichen ausreichend vorhanden und gesichert, Zuluftöffnungen über Außentore vorhanden, Heizung und Spänebunker befinden sich außerhalb der Halle
Während die beidseitigen Anbauten neu in F30 hergestellt werden können macht uns die bestehende F0 Stahlhalle Bauchweh.
Kompensationsmäßig habe ich derzeit nichts anzubieten außer 4 – 5 m2 Fenster in einer Außenwand die gerade so das obere Hallendrittel streifen.
Hier könnte man höchstens noch Fenster in der Aussenwand ergänzen. Ein Rauchabzug über Dach ist angeblich wegen der bestehenden Dachabdichtung nicht möglich.
Da das zuständige LRA im Vorfeld der Genehmigung jegliche Besprechungen bezüglich BS ablehnt (Konzept aufstellen – wir schauen uns das anschließend an) ist der Spielraum nicht abgrenzbar. Zum anderen „wünscht“ der Bauherr keinen Rauchabzug über das Dach und keine technischen Maßnahmen.
Ist die F0 Halle über eine ordnungsgemäße Entrauchung (in Anlehnung an die Industriebaurichtlinie) heilbar, oder hilft nur noch ein Hausalarm / BMA?
(bei der BMA könnte man sich dann die F30 Neukonstruktionen sparen)
Wenn man die komplett Industriebaurichtlinie anwenden würde hängt manspätestens wieder an der Entrauchung.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
Danke