Hallo zusammen,
zu ersten eine kleine Korrektur: letzter Beitrag NINI: das Schreiben der Obersten ist unter AZ IIB7-4102.2.-002/13 im Netz zu finden (1 x I mehr)
Es ist von der Bauaufsicht, bzw. Feuerwehr ein Schuss ins eigene Knie, wenn die für Asyl-GUs eine auf die ILS aufgeschaltete BMA verlangen. Spätestens nach 3 Wochen kennen die jeden Asylsuchenden persönlich, so oft fahren die zu Falschalarmen raus!
Eine BMA ist sinnvoll, wenn sie auf einen Sicherheitsdienst aufgeschaltet wird, der dann die reale Situation klärt und ggf. die FW ruft.
Aus Erfahrung, die FW wünschte auch eine Aufschaltung, kann ich dies bestätigen. Zwischenzeitlich ist die BMA abgeschaltet, da die Aufschaltung auf einen Sicherheitsdienst zusätzliche Kosten verursacht, die die zuständige Regionalregierung nicht übernehmen will.
Meine Empfehlung, abweichend vom Papier der AGBF, interene BMA und verantwortliche Person vor Ort. Hier können, soweit vorhanden, die Sicherheitsdienste mit einbezogen werden.
Wenn eine BF vorhanden ist und diese dann umbedingt eine Aufschaltung wünscht, dann ok - machen. Doch bei einer Freiwilligen FW führt das zu übermäßigen und sinnlosen Belastungen der Mitglieder, die dann u.U. einfach bei einem Alarm nicht mehr einrücken (so geschehen - 4 Freiwillige bei Alarm, da die Informationen über Brandstelle auf dem Piepser zu lesen waren).
mfg
der Feuerteufel