Hallo zusammen,
unser Brandschutzkonzept BSK für ein kleines Hotel in SH sieht als Kompensation eine BMA mit Aufschaltung vor.
Auf Handmelder ist im BSK nur so eingegangen, dass an allen baulichen RW Handmelder vorh. sind und in einem Beherbergungsraum, der keinen zugang zum notw. Flur sondern direkt zum notwTrR hat und somit den Melder auf dem notw. Flur bei Verrauchung des nTrR nicht erreichen kann.
Nun macht der Planer aus
DIN VDE 0833-2 / 6.2.6.1
Handmelder müssen
- [...]
-in den Flucht - und Rettungswegen installiert werde. "
das an jedem anleiterbaren Fenster / Zugang zum Balkon als 2. RW auch ein Handmelder hinkommt, der Prüf-SV würde das auch fordern.
Ich finde das völlig überzogen, da der Gast den Flur betreten kann, dann am nTrR feststellt, das er verraucht ist, und dann zurück ins Zimmer und auf den Balkon geht. Also kann er im Flur den Handmelder erreichen.
Es wäre ja analog bei 2 baulichen RW, da wären nur auf dem Flur Handmelder ausreichend.
Habt Ihr die Forderung an jedem RW-Fenster ein Handmelder bei einer BMA nach DIN 14675, Vollschutz,. als Kompensation, schon mal gehabt?
Wenn nein, wie bekomme ich die Handmelder da weg?
Gruß
RH