Nur weil irgendwo Rauch in den Treppenraum eindringt, möchten Sie eine Wohnung komplett verrauchen. Wirklich?
Stellen Sie sich nur mal kurz vor, es wäre Ihre Wohnung, die die Feuerwehr dazu hernehmen soll, um den giftigen schwarzen Brandrauch ins Freie zu blasen.
Die Bauordnung sieht zwei Möglichkeiten vor, um einen Treppenraum zu entrauchen. Quer durch eine Wohnung ist keine davon.