Hallo Herr Sauter,
ich möchte mich im Bezug auf Ihre Frage, der Antwort des Herrn Fleischhauer anschließen. Die Bildung von Rauchabschnitten, die es ermöglichen, Patienten für einen begrenzten Zeitraum in einen gesicherten Bereich zu verlegen (z.B.bis wirksame Evakuierungsmaßnahmen greifen), ist auch bei den von Ihnen beschriebenen Kompensationen, unverzichtbar.
Die Verrauchung schreitet auch nach der Erkennung durch den Rauchmelder weiter voran und zwar bis zum Einleiten und dem Wirksamwerden von Brandbekämpfungsmaßnahmen. Und dass, kann je nach den örtlichen und organisatorischen Verhältnissen (Selbsthilfekräfte, Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Lage, Zugänglichkeit des Objektes, usw.) dauern.
Rauchabschnitte können solche Situationen zumindest positiv begünstigen.
MfG Maitho