Guten Tag zusammen,
ein erdgeschossiger Industriebau in Niedersachsen mit BMA erhält "plötzlich und unerwartet" handelsübliche Bürocontainer. (stehen nicht im Brandschutzkonzept)
Wie bewertet man solche "Einbauten"? Sind es nach IndBauRL NDS Punkt 3.5 "untergeordnete Räume"?
Müssen die Container an die BMA angebunden werden, also z. B. ein Rauchmelder pro Container?
mein erster Gedanke: ja, weil von ihnen eine Gefahr ausgehen könnte. Die ginge aber auch von einem PC-Arbeitsplatz in der offenen Halle aus.
mein zweiter Gedanke: nicht unbedingt, die Halle ist ja eh von der BMA überwacht....
Wer kann den Nagel ziehen, der mein Brett vorm Kopf hält?