Hallo Herr Cordier,
mit "muss" tue ich mich bei Normen immer etwas schwer; zumal wenn sie nicht bauaufsichtlich eingeführt worden sind.
Zunächst einmal richtet sich der Überwachungsumfang nach dem Brandschutzkonzept und ggf. nach DIN 14675 Anhang G.
Grundsätzlich müssen nach VDE 0833-2 bei den Kategorien 1 und 2 nach DIN 14675 Anhang G (Voll- und Teilschutz) auch die Zwischendecken und -böden überwacht werden.
Wie so oft sind aber Ausnahmen zulässig, wenn alle(!) nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind (hier verkürzt wiedergegeben):
- Umfassungsbauteile Baustoffklasse A
- die Zwischenräume sind unterteilt sind (10 m x 10 m bzw. in Fluren 3 m x 20 m)
- Brandlast kleiner 25 MJ je Quadratmeter
Bei den Doppelböden gibt es noch eine Ausnahme:
Bei Systemböden, Doppelböden und Hohlraumestrichen kann auf die Überwachung verzichtet werden, wenn sie nicht höher als 0,2 m sind und nicht der Raumlüftung dienen.
Gruß
C. Lammer