konkrete Vorgaben zu Prüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen durch anerkannte Sachverständige gibt es nur in der VStättVO, VkVO und GaVO sowie in den Hinweisen des WM über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baul. Anlagen entspr. Zweckbestimmung.
Was nicht darunter fällt, ist in BW nicht prüfpflichtig...
Gruß
Hannes