Hallo
gem. 3.7 H-HHR werden nicht brennbare Dämmschichten gefordert. Als Dämmschichten wird auch die Dämmung um Rohrleitungen gesehen.
Nun sind in einem Wohn-Hohhaus mit kleinteiliger Nutzung (Appartments) im Zwischendeckenbereich der Wohnungen die Mehrschicht-Verbundrohre DN15 zu den Heizkörpern in der Wohnung mit B2 Dämmung ausgeführt.
Wie schätzen Sie diese Situation ein:
"Kapselung" durch die GiKa-Abhangedecke (F0) ausreichend lange (gegen Beflammung von unten)?
Offene Verlegung in der Nutzungseinheit unkritisch da Verhältnis zur Brandlast in der Wohnung sehr gering?
Wohnungen alle mit Rauchwarnmeldern, Hochhaus hat BMA nach Kat. 3 DIN 14675
Vielen Dank
MFG Langhof