das Gesetz bestimmt, daß Durchführungen zusichern sind wie die angeforderte Qualität der Wände und Decken selbst. Dann kommt es sehr darauf an, ob eine brennbare Leitung mit/ohne brennbare Dämmung durchgeführt wird und die Frage brennbares Medium oder nichtbrennbar.
Bei Kupfer- oder Stahlleitungen für Wasserrohre der Heizung oder der Wasserversorgung halte ich die Debatten für übertrieben, Wasser brennt "selten", da kann man die alten Leitungen durch die Decke belassen und muß sie nicht ausgraben udn durch ummantelte Leitungen ersetzen.
Kunststoffleitungen für Wasser muß man schützen, weil das Wasser verdunsten und die leitung wegbrennen kann und dann ist ein Loch in der Decke. Bei Wanddurchführungen beidseitig.
Brennbare Abwasserleitungen benötigen Schotts, die das Loch verschließen ("Quetschmanschetten"), auch im Bestand, Gußleitungen für Abwasser sind gutmütiger, benötigen aber ordentliche Befestigungen, die nicht brennen oder man führt sie in einem Schacht, der möglichst mit Steinwolle verfüllt ist, dann hat man auch guten Schallschutz und es ist in Summe die preiswerteste Variante. mfg Schächer