Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen...
ich habe hier ein Objekt in Bayern. Zwei Gebäude, die traufseitig in einem Abstand von 1,90 m Abstand errichtet wurden.
Gebäude 1:
Gastwirtschaft mit Fremdenzimmern, letztmali an- und umgebaut 1990, EG, OG und DG
Gebäude 2:
Wohngebäude mit gewerbl. nebenräumen im EG, genehmigt 1999 mit einem Abstand von 1,90 m zum Gebäude 1 ohne Auflagen und Angaben zum Brandschutz.
In den Abstand von 1,90 m ragen jeweils die traufseitigen Dachüberstande und es sind auch Fenster in den benachbarten Wänden vorhanden.
Im DG sollen in zwei Fremdenzimmern jetzt Dachgauben statt der vorhandenen Dachflächenfenster eingebaut werden und die Baubehörde fordert ein Brandschutzkonzept!
Sind die Außenwände jetzt Gebäudeabschlußwände???
Oder nehme ich das Gesamtobjekt als einen Brandabschnitt und betrachte die "Trennung" als Trennwand???
Danke für Eure Antworten
sonnige Grüße aus Franken