die GaStellV ist mit Stand 25.04.2015 überarbeitet:
Änderungstext:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bau und Betrieb
von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
Vom 25. April 2015, (GVBl. Nr. 5 vom 19.05.2015 S. 148)
Auf Grund des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S. 478), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen
Stellplätze (GaStellV) vom 30. November 1993 (GVBl S. 910, BayRS 2132-1-4-I), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 332), wird wie folgt geändert:
Der Klammerzusatz der Überschrift erhält folgende Fassung:
alt
GaStellV - Verordnung über den Bau und
Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der
notwendigen Stellplätze
"(Garagen- und Stellplatzverordnung -
GaStellV) ".
§ 18 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
alt
(3) Absatz 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die
Arbeitsmaschinen sind, wenn die Batterie
ausgebaut ist, und für Ausstellungs-,
Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für
Kraftfahrzeuge.
neu
" (3) Abs. 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge,
1. die Arbeitsmaschinen oder
landwirtschaftliche Zugmaschinen sind,
2. deren Batterie ausgebaut ist oder
3. die in Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder
Lagerräumen für Kraftfahrzeuge stehen."
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
noch Fragen??
mfg
Der Feuerteufel