Hallo Forum,
besten Dank für die bisherigen Hinweise.
Ich möchte zur Klarstellung der Problematik noch einges ergänzen:
- Die Geräte haben nichts mit der TG zu tun, sondern sind Kälteaggregate einer Bäckereifiliale.
- Die Agragate stehen in einer eigenen Gitterbox auf einem Platz, der nicht der TG-Nutzung dient, also keine Beeinträchtigung der Stellplätze oder Verkehrsflächen.
- Die Leitungen durch die Wand zur Gewerbeieinheit sind vorschriftsmäßig geschottet.
Die Brandschutzbehörde argumentiert mit §8(2) und §11(2) und verlangt entweder die Entfernung der Aggregate, was aus vielerlei Gründen nicht realisierbar ist, oder
eine Einhausung F90 und T30RS-Türe zwischen "Aggregateraum" und TG.
Dies wäre zwar theoretisch möglich, würde aber, auf Grund der hohen Wärmeabgabe und des erforderlichen Luftaustauschs eine großräumige Einhausung (Verlust eines Stellplatzes) mit einem (offen gehaltenen) 2-flügeligen T30RS-Tor bedeuten.
Meine Überlegung geht dahin, unmittelbar am "Käfig" einen Rauchschutzvorhang zu installieren, der im (unwahrscheinlichen) Fall eines Brandes im Aggregatbereich diesen per Rauchmelder abschottet und gleichzeitig die Stromzufuhr zu den Aggregaten über das Meldersignal unterbrochen weird.
Für weitere Meinungen hierzu bedanke ich mich im Voraus
S+P