Hallo Forum,
wird ein Wintergartens an ein EFH angebaut und hält dieser alle Grenzabstände ein, werden nach BauO wie für das EFH, keine Anforderungen an eine Feuerwiderstandsklasse der Bauteile gestellt.
Doch wie ist es bei einem Wintergarten, der an einen Sonderbau z.B. Kindergarten, Hotel, Krankenhaus, angebaut wird ? Da der Wintergarten nun Bestandteil des Gebäudes ist, müssen doch jetzt die Anforderungen an die tragenden Bauteile des entsprechenden Gebäudes eingehalten werden ? Also z.B. für den Kindergarten dann F30.
Liege ich mit meiner Auslegung der BauO richtig ?