Hallo Patricia,
den Rauchabzug kann man, wenn er dafür ausgerüstet ist, zur Lüftung verwenden. Man muss aber nicht.
Wird über die Fenster entraucht, dann muss in jedem Geschoss ein Fenster zur Entrauchung vorhanden sein. Der freie Querschnitt muss mindestens 0,5 m² je Geschoss betragen.
Anders sieht es aus, wenn der Rauchabzug an oberster Stelle ein Fenster ist.
Dann sieht m. E die fachlich richtige Lösung wie folgt aus:
- Einbau einer Zentrale für eine "Entrauchungsanlage in Treppenräumen"
(mit Notstromversorgung und Lüftungsfunktion)
- Einbau des entsprechenden Antriebs für das Fenster
- Handauslösetaster im EG und am obersten Absatz
- Lüftungstaster für die Funktion "Lüften", wenn der Rauchabzug auch zu Lüftung genutzt werden soll.
Es ist zu beachten, dass nun der freie Querschnitt mindestens 1 m² betragen muss.
Nach wie vor halte ich die automatische Öffnung bei Rauch für nicht sinnvoll, da die Funktion "Rauchabzug" für die Feuerwehr vorgesehen ist und die Zuluft nicht automatisch öffnet.
Gruß
C. Lammer