Rein formal gilt die EltBauV nicht in Industriegebäuden. Das hat auch einen Grund. Hier sind große Hallen oft mit vielen Maschinen oder Anlagen zu berücksichtigen. Zu diesen Anlagen gehört eben auch die Energieversorgung. In den meisten Fällen kann die Energieversorgung nicht von diesen Maschinen/Anlagen getrennt werden.
Das bringt auch keinen Sicherheitsgewinn, da es in vorgenannten Hallen keinen Unterschied macht, ob die Maschine/Anlage, das zu bearbeitende Werkstück(z. B. Magnesium) oder die Schaltanlage selbst brennt. Das kann in einem Krankenhaus oder einer Verkaufsstätte oder in Rettungswegen ganz anders aussehen.
Im Übrigen gilt für die Maschinen oder Anlagen nicht das Baurecht. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherheit der Maschinen und der damit zusammenhängenden Komponenten sind zum ersten vom Hersteller der Anlage/Maschine zu berücksichtigen. Im weiteren Nutzungszeitraum kommt der Betreiber ins Spiel. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich ebenfalls aus dem Nutzungs- und nicht dem Baurecht. Zu nennen sind hier die Maschinenrichtlinie, das Produktsicherheitsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Wenn Gefahrstoffe ins Spiel kommen gilt noch die Gefahrstoffverordnung. Angaben zum jeweils zutreffenden technischen Regelwerk möchte ich Euch ersparen.
Festzuhalten ist, dass vom Hersteller eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und an den späteren Betreiber zu übergeben ist. Nach Installation und im Nutzungszeitraum müssen die Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig auf den Prüfstand (Nachweis der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, allerdings nicht nach SPrüfV).
Nach Bauvorlagenverordnung der Bundesländer haben die Brandschutzplaner bei der BS- Konzepterstellung allerdings auch die bekannte Nutzung zu berücksichtigen, was bedeutet dass die sich aus der geplanten Nutzung ergebenen Brand- oder vergleichbaren Gefährdungen zu berücksichtigen sind. Das zulässige Risiko ergibt sich aus zutreffenden Vorschriften, welche im vorliegenden Fall eben im Nutzungsrecht festgehalten sind.
Das erfordert enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller, Planer und späteren Betreiber der Maschinen und Anlagen.
Gruß Norbert Bärschmann