Guten Tag zusammen,
Kennt jemand den Hintergrund weshalb, elektrische Betriebsräume nicht von notwendigen Treppenräumen aus zugänglich sein dürfen?
EltBauV § 4 Absatz 1 Satz 1:
Die elektrischen Betriebsräume müssen so angeordnet werden, dass sie im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen Räumen oder vom Freien leicht und sicher erreichbar sind und ungehindert verlassen werden können; sie dürfen von Treppenräumen mit notwendigen Treppen nicht unmittelbar zugänglich sein.
Im speziellen Fall handelt es sich um eine 10 kV-Verteilung im Erdgeschoss, welche über einen direkten Zugang zu einem Treppenraum verfügt. An den Treppenraum schließen allerdings auch Büronutzungseinheiten an.
Freundliche Grüße
Sven Schäfer