Freizeitbäder sind ansich keine Versammlungsstätte, außer sie werden durch Sonderveranstaltungen dazu. Das ist bei einigen Diskussionen im Forum behandelt worden.
Freizeitbäder im Neubau als Versammlungsstätten zu konzipieren, macht daher Sinn. Es ist aber im Prinzip sinnlos, ein bestehendes Bad aus den 70-zigern auf diese Versammlungsstätte hin zu trimmen, ohne es gleich komplett neu zu bauen. Es gab damals viele Vorschriften nicht bzw. wurde das nicht behandelt/beachtet, so dass man das so einfach im Bestand überstülpen kann.
Das Bad hat auch infolge der Nutzung besondere Situationen. Es hilft hier nichts, in der Schwimmhalle 20 Ausgänge zu schaffen, wenn doch die Gäste beim Brandalarm in die Umkleiden rennen, um sich halbwegs zu bekleiden. Nur dann, wenn evtl. Rauch/Feuer sichtbar wäre, würde ein Teil die direkten Ausgänge nutzen, aber auch dann strömen die Massen in die Umkleiden.
Daher ist aus meiner Erfahrung die Konzeption so, dass man die Umkleiden gut erreichbar, absolut rauchfrei und mit bestmöglichen Ausgangssituationen versehen muss. Die Alarmierung und Überwachung ist hier ein weiteres Element. Aus meiner Sicht ist das mit den Brandschutzklappen in der Lüftung auch zu überdenken, weil bei den Massen es hier zu einer massiven Kaltrauchverteilung kommt, bevor die Temperaturen die Klappen auslösen. Wir haben daher die Lüftung auf Aus und alle nRWA auf öffnen bei Alarm der BMA gesteuert.
Wir haben gerade eine Badsanierung in dieser Art gemacht und durch einen unbeabsichtigen Fehlalarm das als Test gesehen.