mit Änderung der LBO in 2010 konnten sich die damals regierenden Parteien CDU und FDP nicht auf die Qualifikation des Brandschutznachweiserstellers einigen.
In diesem Zuge wurde dann entgegen des Entwurfs auf alle geplanten Vorgaben zum Brandschutznachweis verzichtet und nichts in die aktuell gültige LBO aufgenommen.
Brandschutznachweise in BW können auf Grundlage von 38 LBO und IndBauRL, VStättVO usw. gefordert werden; eine Vorgabe zur Qualifikation des Nachweiserstellers gibt es nicht.
Der Begriff Brandschutzsachverständiger ist nicht geschützt, das nutzt der ein oder andere schamlos aus...
Es kommt deshalb immer wieder vor, dass bei erwiesener Unkenntnis erforderlichen Materie der Nachweisersteller von der Baurechtsbehörde nicht akzeptiert wird.
Gruß
Hannes