Hallo Franko66,
MBO § 40: „Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; …
d.h.: Öffnungen in Brandwänden/- decken sind vorschriftsmäßig rauchgasdicht und feuerbeständig zu schließen!!
Dies kann erfolgen nach LAR (Leitungsanlagenrichtlinie)z.B. nicht brennbare Einzelrohre mit 1x Durchmesser Abstand untereinander, mit oder ohne nicht brennbarer Isolierung A2
oder
mit einen zugelassenen Bauprodukt zur Abschottung nach Verwendbarkeitsnachweis (ABP,ABZ,ETA)
Um den Unterschied bei Missel zu erklären nur soviel. Es gibt Trennwände die bis zum Rohbauteil oben und unten zu führen sind und es gibt Trennwände die auf Doppelboden bzw. Systemboden oder an Unterdecke enden.
Je nach Funktion und Aufbau!
Gruß F.Reichelt