Hallo,
Dachgaube, Dachliegefenster, Oberlichte müssen von BW einen Abstand von 1,25 m einhalten. In vielen Zeichnungen ist dies bei "Reihenbebauungen" dargestellt.
Wie verhält es sich wenn das Gebäude auf der Grenze oder kleiner 2,50 m von der Grenze entfernt sitzt? (Bestandsgebäude im Dorf)
Die Dachgaube könnte zur Grenze mit einem Abstand von min ca. 1,50 m sitzen.
Widerspricht dies den Anforderungen der Gebäudeabschlusswand mit Gebäudeabstand von 2 x 2,50 m, oder ist dies zulässig?
der Nachbar könnte noch untergeordnete Nebengebäude bis unter die Gaube anbauen)
Kann die Gaube mit Fenster innerhalb von 2,50 m Grenzabstand sitzen?
gilt:
- Wandanforderungen für Wand EG
- Dachanforderungen für Dach DG
Bei traufseitig aneinandergebauten Gebäuden sind 1,25 m Abstand ja auch zugelassen, wobei hier nur "Öffnungen" aufgeführt sind.
Danke!