Hallo Birgit,
im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21 vom 30.11. 2004 (S. 450)ist die Verlängerung der VVB bekanntgemacht. Lass Dir bei Deiner Gemeinde das Heft zeigen, jede Gemeindeverwaltung hat es.
Ich konnte die entsprechende Seite nicht öffnen; so viel ich weiß, wurde im § 28 VVB die Verlängerung bis 31. 12. 2006 festgesetzt.
Viele Grüße aus dem Chiemgau
H. Klein