Die neuen Verordnungen erwähnen, dass die Gefahrenmeldung Vorrang vor Bedrohungsmeldungen hat. An Schulen sieht das in der Praxis so aus, dass nun bei Aktivierung des Feueralarms ohne Umschweife eine Evakuierung durchgeführt wird.
Logischerweise sammelt man sich ja dann an den bekannten Punkten um von dort auf das Eintreffen der Feuerwehr zu warten. So wie man es (hoffentlich) geübt hat.
Vor der neuen Verordnung war es gängige Praxis, dass der Hausmeister zunächst informiert und dieser dann die Räumung angeordnet hat, ein zusätzlicher Schritt.
Als Amokläufer wäre es aus meiner Sicht deshalb ideal zunächst den Feueralarm auszulösen und in aller Ruhe am Sammelpunkt auf meine Opfer zu warten. Denn die Räumung findet jetzt ohne Umschweife statt, die Brandmeldezentrale hat sogar Vorrang vor anderen Systemen. Sofern durch die immensen Kosten bei aktuellen Ausführungen überhaupt ein Durchsagesystem realisiert wurde und nicht der Streichliste zum Opfer fiel.
Auch sehe ich es kritisch, dass die meisten Brand- und Durchsagesysteme an Schulen derart Marode sind, dass mit Reparaturen nicht selten bis zu einem Jahr gewartet wird. Durch den noch immer vorhandenen Bestandschutz alter Anlagen ist die Redundanz nicht gegeben. D.h. durch die klammen Mittel der Kommunen werden notwendige Instandsetzungen oder gar Wartungen gänzlich ausgesetzt oder verschoben. Geht dann ein Bauteil auf Reise zur Reparatur steht die Schule in dieser Zeit ohne Alarmierungssystem da. Grob fahrlässig aber durch die Vorschriften noch immer geduldet!
Ich persönlich kenne mehrere Schulen in Bayern und Baden Württenberg die aktuell über keine funktionierenden Brand- oder Durchsagesystem verfügen weil Teile derer Anlage durch Reparaturmassnahmen beim Hersteller liegen. Das Thema Sicherheit wird mit erschreckenden Folgen mehr und mehr zu einer Sicherheit auf dem Papier als in der Praxis.