Moin, moin,
an einer BMA wurde, wegen Neuerrichtung einer Zahnarztpraxis im OG (OG stand bisdahin leer) eine neue Linie installiert.
Diese Linie ist vom Errichter mit dem Hinweis, dass die FW-Laufkarten noch nicht angepasst sind, nicht aufgeschaltet worden. Nun steht die BMA auf Störung.
Die Arztraxis ist aber schon in Betrieb.
M.E. ist die Aussage des Errichters "Er darf die Linie nicht aufschalten, da die Laufkarten für den OG nicht vorhanden sind" irrsinnig.
Da die Arztpraxis schon in Betrieb ist muss doch auch die Absicherung über die BMA vorhanden sein; oder?
Es ist doch sinnvoller wenn die Feuerwehr erstmal ohne Laufkarte die Situation klären kann, als wenn sie gar nicht bzw. zu spät erscheint.
Es gibt ja auch Umbauten in Nutzungsenheiten die eine Aktualisierung der Laufkaten erforderlich machen, doch der Betrieb geht weiter und die BMA wird nicht abgeschaltet.
Liege ich mit meiner Meinung daneben und die Linie darf nicht aufgeschaltet sein? Wie sehen Sie die Sache.
Vielen Dank für die Hinweise.
Gruß aus dem Norden
Lutz