Hallo sahara ,
Parameter:
Brandwand soll nicht über Dach geführt werden 50 cm über die Dachhaut hinweg.
Man plant die Ausführung einer Auskragungslösung wie nach BauO (= 50 cm zu beiden Seiten).
Fragestellung:
Wie breit könnte/muss diese Auskragung ausgeführt werden?
Die Industriebaurichtlinie weist nicht auf eine entsprechende Auskragung als Möglichkeit hin.
Da kann ich mir verschiedene argumentative Lösungsansätze vorstellen.
L1
Man setzt die Auskragungsbreite (50 cm) der BauO ins Verhältnis zur Höhe bei einer Überdachführung (30 cm) zum Verhältnis X zu 50 cm eines Indbaus.
50/30 = X/50 .... x = 0.833m aufgerundet 1.00 m Auskragung zu beiden Seiten analog der BW nach BauO. Kommt wohl auf Ihre beabsichtigte Breite hin.
Brennbare Baustoffe dürften diese Fläche grundsätzlich nicht überbrücken.
So die Anforderung aus der BauO.
Bei einem Flachdach könnte ich mir ggf. Aufdachdachdämmung (nur Mineralwolle + Folie (brennbarer Baustoff) + feinkörnige Bekiesung durchaus vorstellen.
L2
Breite der Auskragung nicht 1m x 2 + BW Dicke wie vor, sondern 5 m abgeleitet aus BauO in Bezug auf Öffnungen in Dachflächen zu Öffnungen in aufsteigenden Wänden.
L3
Hinweise VDS Merkblatt zu BW und Komplexwänden, hier werden 5 m!!!! F 90 Dächer zu beiden Seiten der BW !!!! angeordnet. Merkblatt ist mir aktuelle nicht zugänglich lässt sich jedoch sicher googeln.
Ich persönlich tendiere zur Lösung L1 die 1 m zu beiden Seiten in Anbetracht der vorhandenen Löschanlage.
Anordnung von nicht brennbaren Baustoffen ohne Hohlräume dicht verklebt. In Bezug auf eine Folie, so sehe ich da keine Bedenken unter Berücksichtigung einer feineren Kiesauflage.
Aber ich denke die anderen Brandschutz-Fachleute hier werden Ihnen ganz sicher noch interessantere Lösungen anbieten.