PS: Hallo Forum
Ich habe jetzt das ?Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz? für Berlin, zuletzt geändert am 29. September 2005 zur Kenntnis bekommen. Da sehe ich einen erheblichen Widerspruch zu anderen Verordnungen.
Erster Abschnitt: Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
Nr. 1: Bau- und Wohnungswesen
f) die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen nach der Warenhausverordnung, Versammlungsstättenverordnung und Garagenverordnung,
den Begriff ?Warenhausverordnung ? gab es schon ewig nicht mehr und die anderen VO
sind außer Kraft. Berlin lässt als einziges Bundesland anstelle von Sachverständigen Sachkundige Personen zur Prüfung zu, was fachlich nicht nachzuvollziehen ist.
Nach § 2 (1) der Anlagen-Prüfverordnung bedarf es einer förmlichen Anerkennung nicht.
Wenn nun eine Anerkennung Sachkundige Personen nicht erforderlich ist, warum gehört dann die Anerkennung von Sachverständigen zu den Aufgaben des Senates.
Das es eine Anerkennung von Sachverständigen in Berlin nicht gibt, hat auch einen erheblichen Nachteil für die Personen die gern auch in andren Bundesländer prüfen würden, da keine Reglung vorhanden ist die ermöglicht den Status ?Bauaufsichtlich Anerkannter Sachverständigen? zu erwerben. Denn ein Sachverständiger könnte durch die gegenseitigen Anerkennkennungsreglungen auch in andren Bundesländern prüfen.
Andererseits, ein Gesetz hat nach dem allgemeinen Rachsauffassungen einen höheren Stellenwert.
Wie sehen Sie das, kann man nicht aufgrund des Gesetzes die Anerkennung beantragen?
Die VO sagt, dass eine förmliche Anerkennung Sachkundige Personen nicht erforderlich ist.
Ich will ja auch nicht die Anerkennung als Sachkundige Personen sondern als Sachverständiger. Das es dann schwer wird ist sicher nicht von der Hand zu weisen
Danke für die Meinungen und Viele Grüße Rainer