Hallo Herr Bußmann,
das Brandschutzkonzept kann doch zur Prüfung noch keine vollständigen Unterlagen enthalten, die Ausführungsplanung erfolgt ja erst nach Freigabe des Konzeptes. Ein Lageplan sollte aber schon dabei sein, wenn FW-Flächen auf dem Grundstück erforderlich sind.
Zum Bau der FW-Flächen braucht man Ausführungspläne und ein LV. Der Nachweis der Tragschicht von Straßen und FW-Flächen sollte m.E. durch Lastplattendruckversuche nachgewiesen werden. Diese werden von Baugrundlaboren durchgeführt. Der verantwortliche Bauleiter wird sich von der Bauausführung des Schottereinbaus überzeugen müssen und er muss ja die Bauausführung nach den genehmigten Unterlagen letztendlich bescheinigen. Der Brandschutzprüfer kann seine Stichproben machen, sich die Tragschicht zeigen und die Druck-Protokolle zeigen lassen.
Abschließend wird der Vermesser die Fläche in den amtlichen Plan einmessen. Wenn er nicht sehen kann, wo er messen soll, scheint die FW-Fläche mangelhaft erkennbar zu sein.
Das Problem hätte dann auch die Feuerwehr. Oberflächenbefestigungen könnten dabei helfen, aber man kann die Spur auch anders kennzeichnen und gestalten.
Möglicherweise liegt der Grund, Schotterrasen nicht zuzulassen, auch darin, dass beliebige Grünflächen als Feuerwehrflächen ausgewiesen oder "hergerichtet" werden, worin schließlich die FW-Fahrzeuge steckenbleiben oder die Drehleiter umkippt. Wenn man dann für den Bau nun auf die RSTO (Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) verweist, sind nur Oberflächenbefestigungen möglich. Bei Verkehrsflächen geht es aber auch um die Häufigkeit der Verkehrsbelastung, auch darum, Spurrillen und Schlaglöcher zu vermeiden. Es gibt auch landwirtschaftliche Straßen und Forstwege.
Am Schotterrasen sollte es nicht scheitern. Eine Baustraße aus Schotter hält schwere Tieflader und Autokräne aus, auch wenn Gras drüber wächst. So kann man im Prinzip auch Feuerwehrflächen bauen. Schade, wenn Schotterrasen nicht erlaubt wird. Soll das Bauen teurer oder hässlicher werden?
G.Karstens