Mir liegen aktuell mehrere Baugenehmigungen aus den 80zigern bis Mitte der 90ziger Jahre vor, in denen im Treppenraum von Mehrfamilienwohnhäusern (keine Sonderbauten nach § 38 LBO) Feuerlöscher gefordert wurden.
Gab es zu seiner Zeit eine konkrete Vorgabe zu Feuerlöschern in nicht gewerblich genutzten Bereichen, außer ev. § 15 LBO Brandschutz, aus dem fast alles hergeleitet werden kann?
In den angrenzenden Tiefgaragen wurde dagegen auch schon seinerzeit nichts in diese Richtung gefordert.
Die Eigentümer möchten gerne nicht schlechter gestellt sein, als solche mit jüngeren Wohngebäuden...
Gruß
Hannes