Hallo Forum,
heute mal eine Frage zum Arbeitsstättenrecht. Bin gerade dabei die Verteilung der Feuerlöscher in einem Schulgebäude neu zu bestimmen.
Wie kritisch und genau sehen die Fachkollegen denn den Punkt der ASR A2.2, dass die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher "möglichst" nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) betragen sollte.
Ich messe also fleißig um meine Einrichtungsgegenstände herum (es handelt sich um eine Schule mit entsprechender Bestuhlung in den Klassenräumen) und setze meine Löscher in nicht mehr als 20 m Entfernung.
Das Wort "möglichst" lässt mir zwar einen gewissen Interpretationsspielraum aber was ist denn jetzt noch akzeptabel? 10% Abweichung, 20% ??
Durch das um die Einrichtungen Herummessen führt das natürlich zu deutlich mehr Löschern (Anschaffungs- + Folgekosten).
In Analogie zu der maximalen Rettungsweglänge von 35 m, die ja auch nicht um verrückbare Einrichtungen herum gemessen wird, müsste das mit den Löschern in 20 m Entfernung doch auch funktionieren?
Gruß
N.H.