Gemäß Brandschutzatlas beträgt der Abstand der Fenster von der Brandwand bzw. Gebäudeabschlusswand >= 0 m; s. 6.2.2-B Seite 75 ff. Nur auf Seite 77, Holzbauweise, fehlt das Fenster in der Darstellung.
Wenn man zurückblättert auf Seite 70, erkennt man, dass alle Fenster 1,25 m von der Grenze entfernt sind. Falsch wäre das nicht.
Brandschutzatlas ist nicht Bauordnung, aber kann eigentlich der Fertighaushersteller die 1,25 m begründen?
MfG. G.Karstens