@Franz Lang ,
Vielleicht ein kleiner Ansatz die Halle doch ungeschützt, weitläufig auch als `F-Null` bezeichnete Halle auszuführen:
Beurteilung nach IndbauRL
Führen sie die Ebene im Luftverbund zum EG aus, z.B. duch Gitteroste etc., sodass ein gemeinsamer Raum EG + OG entsteht.
Die Höhe des `Lagerguts` im `ÒG` sollte dann bezogen auf das EG-Niveau nicht höher als 7.50 m sein, so könnte die Halle ggf. als erdgeschossig eingestuft werden mit den entsprechenden Anforderungen an die WA-Flächen.
Tragwerk des Dachgeschosses nach BauO
Zu Ihren Angaben das Dach/Dachgeschoss ggf. ohne F-Anforderungen auszuführen, so wäre dies meiner Auffassung nach nur möglich, nach Bauordnung, wenn das obere Geschoss auch ein Dachgeschoss wäre im Sinne eines Satteldachs mit Fusspfetten auf der Geschossdecke ü. EG.
Ein Pultdach oder ein auf Wänden/Stützen aufliegendes Satteldach müsste meiner Auffassung nach auf Stützen/Wänden in F30 aufliegen.
Sind Dachträger dann nicht Statisch an der Tragwirkung des Auflagers eingebunden, könnten diese ohne F-dauer ausgeführt werden.
Die Auflagerwand/-Stützen müssten hier dann ´eingespannt ´ ausgeführt werden.