Grüß Gott aus Bayern!
Den Titel im Betreff habe ich aus einem früheren Beitrag übernommen und habe hierzu eine ähnliche Frage:
Freistehendes Gebäude mit KG, EG, OG.
EG: Arztpraxis, OG: Wohnung.
Brutto-Grundfläche EG (ohne integrierte Garage und ohne den Raum, in dem die Treppe liegt): 198 m².
Fläche OG: genauso wie EG 198 m² (die Garage ist auch im OG abgetrennt).
Die ´Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten´ wäre also damit knapp unter 400 m².
Somit Gebäudeklasse 1.
Kein Treppenraum erforderlich.
Ist dann aber der Raum Treppe zur ´Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten´ dazuzuzählen?
Dann über 400 m², dann Gebäudeklasse 3, dann Treppenraum...
Ein Loch ist Eimer...
Weiß da jemand was dazu?
Vielen Dank, Josef