Sehr geehrte Kollegen,
bei der Bemessung des 5m-Bereiches der Dächer von Anbauten stellt sich mir projektbezogen folgende Frage/Interpretation:
Das Eck eines Gebäudes hat erdgeschossig auf einer Seite ein Fenster, das ca. 1m vom Eck entfernt ist, auf der anderen Seite ein Fenster, das ca. 3m vom Eck entfernt ist.
Über das Gebäude ragt unterirdisch eine Tiefgarage mit natürlicher Belüftung. Diese Lüftungsöffnung sitz ca. 4m vom Gebäudeeck entfernt und ist 5m vom nächstgelegenen Fenster entfernt.
Wenn ich vor der Fassade einen 5m-Streifen eintrage, so läge die Lüftungsöffnung in diesem 5m-Bereich (Dächer von Anbauten(?))
Die noch schwierigere Situation ergibt sich bei einem anderen Gebäudeeck, wo erdgeschossig die Ecke verglast ist. Zeichne ich einen 5m-Streifen rechtwinklig über Eck, so läge die Lüftungsöffnung der Garage innerhalb des 5m-Bereiches (sie liegt ca. 4m diagonal von der Ecke entfernt). Führe ich aber einen Zirkelschlag am Eck, d.h. ich habe auf beiden Seiten einen 5m-Bereich der am Eck viertelkreisförmig die beiden 5m-Bereiche verbindet, dann läge die Lüftungsöffnung außerhalb des 5m-Bereiches.
Also Frage 1:
wie sind die 5m zu messen rechtwinklig, oder viertelkreisförmig um die Ecke?
Frage 2:
Wenn ich ein Fenster z.B. in einer sehr langen Wand habe, messe ich einen 5m-Bereich rechtwinklig von der Wand weg und dann 5m links und rechts vom Fenster, oder die ganze Wandbreite (die öffnungslos ist)?