Hallo Zusammen,
ich komme aus NRW und habe mich mit der DIN 14676 sowie der dazugehörigen Prüfnorm, der DIN EN 14604, etwas beschäftigt.
Meine Frage zielt auf die Vernetzung über Funk bei Rauchwarnmeldern ab.
Die DIN 14676 regelt den Einsatz von Rauchwarnmelder für Wohnhäuser und Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.
Hier ist auch die Rede davon, dass Rauchwarnmelder untereinander vernetzt werden können.
Im Anhang C der DIN 14676 unter C.2 wird darauf hingewiesen, dass Rauchwarnmelder auch über Funk vernetzt werden können, sofern die entsprechende Prüfnorm, die DIN EN 14604 diese dafür vorsieht.
Die entsprechende Prüfnorm schreibt im Anwendungsbereich: „Spezielle Eigenschaften von Rauchwarnmeldern, z.B. Funkverbindung, oder Eigenschaften für spezielle Risiken sind nicht Gegenstand dieser Norm.“
Nach meinem Verständnis dürften somit funkvernetzte Rauchwarnmelder nicht eingebaut und betrieben werden, da sie nicht den v. g. genannten Normen entsprechen.
Ist dies wirklich so?
Oder gibt es vielleicht noch andere Regelwerke, die ich hier nicht berücksichtigt habe?
Viele Grüße
bando